Proprietäre Lizenz
Die Proprietäre Lizenz hat keine einheitliche Rechtslage und führt deshalb unabhängige Lizenzbestimmungen. Das bedeutet, dass der
Urheber selbst festlegen kann unter welchen Bedingungen man die Software nutzen darf. In den meisten Fällen sind die Werke, die unter diesem
Lizenzmodell geführt werden kostenpflichtig. Ist das Werk allerdings eine Free- oder Shareware ist dies nicht der Fall.
Urheber selbst festlegen kann unter welchen Bedingungen man die Software nutzen darf. In den meisten Fällen sind die Werke, die unter diesem
Lizenzmodell geführt werden kostenpflichtig. Ist das Werk allerdings eine Free- oder Shareware ist dies nicht der Fall.
Freeware
Der Name Freeware bedeutet nicht, dass die Software automatisch kostenfrei ist. Oftmals sind diese Werke keine Vollversionen. Sie dürfen in den meisten Fällen nicht bearbeitet oder öffentlich genutzt werden. Browser Opera und Photofiltre sind Beispiele für eine Freeware. |
Shareware
Bei einer Shareware handelt es sich um eine Testversion, die meist nach 30 Tagen abläuft. Nach dieser Testphase fallen meist Kosten für diese Werke an. Beispiele für eine solche Software sind Spotify Premium und die Adobe Creative Cloud. |